Newsletter 07/2016
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie interessieren Sich für digitale Patientenaufklärung? Dann ist unsere Software E-ConsentPro 2.3 genau das richtige für Sie. Welche neuen Funktionen das Update auf Version 2.3 bietet, lesen Sie in der Rubrik "Neuigkeiten".

Im heutigen juristischen Beitrag betrachtet Dr. Janke einen Fall, in dem ein Patient im Anschluss an eine Darmoperation den Krankenhausträger aus verschiedenen Gründen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt: Verspätete Aufklärung, Aufklärung unter Prämedikation, mangelnde Risikoaufklärung und Vorwurf des Behandlungsfehler. Warum der Patient den Prozess jedoch verloren hat, lesen Sie hier.


Freundliche Grüße
Lisa Grimm
Lisa Grimm
Marketingmanager
Inhalt

› Neuigkeiten - Ab sofort verfügbar: Software E-ConsentPro 2.3
› Juristischer Beitrag - Aufklärung am Vorabend der Operation rechtzeitig?
› Aufklärungsbögen - Aktualisierungen und Neuerscheinungen
Neuigkeiten

E-ConsentPro 2.3
Ab sofort verfügbar: Software E-ConsentPro 2.3
Mit dem Update stehen für Sie ab sofort zahlreiche neue Funktionen bereit.
  • In E-ConsentPro Classic können beispielsweise über eine neue Startseite aktuelle Informationen zu Funktionen der Software oder zu Änderungen im Bogenbestand abgerufen werden.
  • In E-ConsentPro mobile wurde die Bearbeitung fremdsprachiger Aufklärungsbögen verbessert. So können Patienten in der App "Anamnese mobil" Aufklärungsbögen nun in bis zu 20 Sprachen elektronisch beantworten, wenn der Bogen in einer dieser Sprachen verfügbar ist.

Weitere Informationen zu Neuerungen in der Version E-ConsentPro 2.3 finden Sie hier.


Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an ecp-mobile@thieme-compliance.de oder telefonisch unter +49 9131 93406 50.

 
Juristischer Beitrag

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Aufklärung am Vorabend der Operation rechtzeitig?
von Dr. jur. Kathrin Janke

Der beklagte Krankenhausträger sah sich im Anschluss an eine Darmoperation vor Gericht zahlreichen Vorwürfen seitens des Patienten konfrontiert: Vorwurf des Behandlungsfehlers, Aufklärung unter Prämedikation, mangelnde Risikoaufklärung und verspätete Aufklärung.

Die Klinik konnte sich jedoch auf Zeugenaussagen sowie - Dank guter Dokumentation - auf den ausgefüllten Aufklärungsbogen berufen. Die Aufklärung am Vorabend des Operationstages sah das Gericht jedoch als verspätet an. Dennoch konnte sich die Klinik auf eine hypothetische Einwilligung berufen, d.h. Patient hätte im Falle einer ordnungsgemäßen Aufklärung sowieso in die Operation eingewilligt.

Da jedoch jeder Fall individuell betrachtet werden muss, sollte sich der behandelnde Arzt nicht auf die hypothetische Einwilligung verlassen.

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Aufklärungsbögen - Aktualisierungen und Neuerscheinungen
Aufklärungsbögen
 
Fachgebiete von A-Z​

Anästhesie / Schmerztherapie
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Anästhesie / Schmerztherapie

Anaesthesie_Schmerztherapie
Anästhesie und Sedierung bei Augenoperationen (A03/Oph20)
Dieser Bogen beschreibt die verschiedenen, bei Augenoperationen eingesetzten Anästhesieverfahren sowie eine zusätzliche Sedierung oder intravenöse „Kurznarkose“. Folgende Lokalanästhesien werden ausführlich dargestellt: örtliche Betäubung der Augenlider, Tropfanästhesie, Gelanästhesie, intrakamerale Anästhesie, Subkonjunktivalanästhesie, Subtenonanästhesie, Peribulbäranästhesie und Retrobulbäranästhesie (ggf. mit Fazialisblock). Auf mehrfachen Kundenwunsch wurde die Narkose als ein mögliches Betäubungsverfahren ergänzt, das nicht nur als ungeplante Notfallmaßnahme, sondern auch als regulär geplantes Verfahren infrage kommen kann. Spezielle Narkoserisiken, Verhaltenshinweise und Anamnesefragen wurden ergänzt. Im Hinblick auf die neu hinzugekommene Gelanästhesie wurde ein Hinweis zum Off-Label-Use eingefügt. Zudem wird das Risiko einer Entzündung der vorderen Augenkammer nach intrakameraler Anästhesie (Toxic anterior segment syndrome, TASS) erwähnt.
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Lokalanästhesie, Peribulbär-, Retrobulbär-Anästhesie ›
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Chirurgie

Chirurgie
Operative Eröffnung eines Abszesses an der Körperoberfläche (C79)
Abszesse und Furunkel knapp unter der Haut verursachen meist entzündliche Rötungen, erhöhte Hauttemperatur und Berührungsempfindlichkeit. Sie können sich auf benachbartes Gewebe ausdehnen, dieses dauerhaft schädigen und zu einer lebensbedrohlichen Sepsis führen. Der Bogen „Operative Eröffnung eines Abszesses an der Körperoberfläche“ beschreibt laienverständlich die Abszess- oder ggf. auch Fistelspaltung mit den jeweiligen assoziierten Risiken. Vor allem bei tiefer liegenden Abszessen kann zusätzlich ein Drain, eine Spül-Saug-Drainage und/oder ein Antibiotikumträger (z.B. Schwamm, Kugelkette) eingelegt werden. Ausführliche Verhaltenshinweise nach dem Eingriff tragen zur therapeutischen Sicherungsaufklärung bei. Eine farbige Abbildung vermittelt dem Patienten eine anatomische Übersicht über das Operationsfeld. Ein ausführlicher Anamneseteil trägt zur Minimierung des Operationsrisikos bei.
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Sleeve-Resektion des Magens (ChB02m)

Übergewicht kann zahlreiche Gesundheitsstörungen wie Arthrose, Bluthochdruck oder Diabetes auslösen und verstärken. Dies erklärt die hohe Rate von arteriosklerotischen Komplikationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Außerdem haben extrem übergewichtige Patienten häufig psychosoziale Probleme. In solchen Fällen kann eine bariatrische Operation sinnvoll sein. Der Bogen „Sleeve-Resektion des Magens“ beschreibt laienverständlich die Vorgehensweise bei einer solchen Operation sowie die damit assoziierten Risiken. Besonders ausführlich werden die Spätfolgen sowie die Erfolgsaussichten des Eingriffs erläutert. Eine farbige Abbildung vermittelt dem Patienten eine anatomische Übersicht über das Operationsfeld. Ein ausführlicher Anamneseteil trägt zur Minimierung des Operationsrisikos bei.

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